Auch als Binnenland nutzt Österreich den vollen Zollunion-Vorteil. So kommt Strickware zollfrei nach Wien — über die Adria.
Als EU-Mitglied profitiert Österreich voll von der Zollunion zwischen der Türkei und der EU: gewerbliche Waren inkl. Strickware kommen mit der A.TR-Warenverkehrsbescheinigung zu 0 % Zoll, gegenüber dem EU-Außenzoll von ~6–12 % auf chinesische Ware. Der Unterschied zu Deutschland liegt nicht im Zoll, sondern im Weg: über die Adriahäfen Koper oder Triest nach Wien.
A.TR ist ein Warenverkehrsnachweis für Waren im freien Verkehr — kein Ursprungsnachweis. Damit entfallen die strengen textilen Ursprungsregeln (wie bei EUR.1). Für eine in der Türkei gefertigte Strickware ist der Nachweis unkompliziert. Wir stellen das A.TR aus, seit 2026 auch elektronisch mit QR-Code.
Wir stellen das A.TR aus, von den türkischen Zollbehörden bestätigt — die Grundlage Ihrer Zollbefreiung.
Die Ware läuft über Koper/Triest plus Bahn/LKW nach Wien (~10–14 Tage). Ihr Zolldienstleister beantragt bei der Einfuhr die Befreiung.
Mit 0 % Zoll und kurzem Adria-Weg landet türkische Strickware oft günstiger als Fernost-Ware mit Zoll und 4–6 Wochen Transit.
Im Gegensatz zu Deutschland (Hamburg) oder Italien (Genua/Venedig) hat Österreich keinen Meereshafen. Das bedeutet: Jeder Seefrachttransport aus der Türkei läuft zuerst in einen Adriahafen ein — typischerweise Koper (Slowenien) oder Triest (Italien) — und wird dann per LKW oder Bahn nach Österreich weitertransportiert.
Das A.TR begleitet die Ware auf dem gesamten Weg. Die Zollabfertigung für den freien Verkehr in der EU erfolgt beim ersten EU-Eintrittshafen — also in Koper oder Triest. Von dort gilt die Ware als im EU-freien Verkehr und gelangt ohne weitere Zollschranken nach Wien, Graz, Linz oder Innsbruck. Die Transportzeit Koper–Wien per Bahn beträgt in der Regel 24–36 Stunden; per LKW je nach Verlader 1–2 Werktage.
Für Ihre Kalkulation bedeutet das: Der Zollvorteil ist derselbe wie für eine Marke in München oder Hamburg — Sie zahlen beim Eingang lediglich die etwas längere Inlandstrecke. Diese ist im Vergleich zur Zollersparnis von 6–12 % bei mittelgroßen Partien in den meisten Fällen gut kompensiert.
In der Praxis scheitert der Zollvorteil seltener am Willen als an fehlerhafter oder unvollständiger Dokumentation. Die häufigsten Probleme:
Das A.TR gilt ausschließlich im Rahmen der EU-Türkei-Zollunion und setzt voraus, dass sich die Ware im freien Verkehr in der Türkei befindet. Das EUR.1 hingegen ist ein Ursprungsnachweis und basiert auf Präferenzabkommen — für Strickwaren aus der Türkei ist das EUR.1 meist komplizierter, da strenge textile Ursprungsregeln gelten (Verwebung und Wirkung oft im Exportland). Das A.TR umgeht diese Ursprungsregeln vollständig: Es genügt, dass die Ware zollfrei in der Türkei war. Für die meisten österreichischen Importeure ist das A.TR die einfachere und zuverlässigere Wahl.
Wir sind Strickwarenhersteller, kein Zollberater — dies ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung; Regelungen ändern sich. Bestätigen Sie Warennummer und Verfahren mit Ihrem Zolldienstleister. Wir liefern türkische Strickware und das A.TR samt Dokumentation für Ihre zollfreie Einfuhr.
Senden Sie Styles und Mengen. Wir kalkulieren ab Werk — mit der Zollangabe Ihres Dienstleisters vergleichen Sie echte Landed Costs.