Die EU-Lieferkettensorgfaltspflicht (CSDDD) kommt stufenweise — aber die Anforderungen an Lieferantentransparenz kommen schon früher. Was das für Ihre österreichische Marke bedeutet.
Die EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), im Mai 2024 verabschiedet, verändert die Anforderungen an Textilunternehmen grundlegend. Sie verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten, zu verhindern und zu beheben — und darüber transparent zu berichten. Für österreichische Textilimporteure ist die Direktive auf den ersten Blick noch nicht unmittelbar relevant: Die Erstanwendung ab 2027 betrifft große Unternehmen. Doch die Praxis zeigt, dass große Marken und Handelsketten, die der CSDDD unterliegen, bereits jetzt beginnen, Informationen von ihren Lieferanten einzufordern. Wer als österreichischer B2B-Lieferant oder Boutique mit Großhandelskunden zusammenarbeitet, wird früher oder später mit diesen Anforderungen konfrontiert sein. Wichtig: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir die Beratung durch einen auf EU-Handelsrecht spezialisierten Anwalt.
Die CSDDD gilt direkt für EU-Unternehmen und wird national umgesetzt. Die Phaseneinteilung: Ab 2027 sind Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und über 1,5 Mrd. EUR Umsatz erfasst. Ab 2028 gilt sie für Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern (>900 Mio. EUR Umsatz). Ab 2029 folgen Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern (>450 Mio. EUR Umsatz). Österreichische KMU im Modebereich sind in der Regel noch nicht direkt verpflichtet. Allerdings gilt: Wer als Lieferant für einen deutschen oder österreichischen Konzern tätig ist, der dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterliegt, muss möglicherweise schon heute Sorgfaltspflichtfragebögen ausfüllen. Das LkSG gilt seit 2023 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern in Deutschland. Österreichische Töchter, Schwestergesellschaften oder Lieferanten von LkSG-pflichtigen Konzernen können indirekt betroffen sein. Die Tendenz ist klar: Lieferkettentransparenz wird eine Voraussetzung für B2B-Geschäfte.
Kiwi Giyim produziert ausschließlich in unserer eigenen Fabrik in Gaziantep — keine unangekündigte Weitervergabe an Subunternehmer. Das ist die Grundvoraussetzung für jede seriöse Lieferkettendokumentation: Sie wissen, wo Ihr Produkt hergestellt wird. Was wir Ihnen für Sorgfaltspflichtprüfungen bereitstellen können: vollständige Unternehmensangaben (Firmenname, Adresse, Inhaberstruktur), Produktionsstandortinformation, Angaben zu eingesetzten Garnlieferanten und deren OEKO-TEX-Zertifikaten, eine schriftliche Erklärung zu unseren Beschäftigungsbedingungen (keine Kinderarbeit, keine Zwangsarbeit, sichere Arbeitsbedingungen). Was wir nicht haben: eine externe Sozialauditierung nach SA8000 oder SMETA/SEDEX. Wenn Ihr Kunde oder Ihr Compliance-Berater ein solches Audit verlangt, ist das ein separates Verfahren, das wir auf Anfrage besprechen können. Sorgfaltspflicht ist ernstzunehmende Arbeit — sie beginnt mit dem Wissen, wo und unter welchen Bedingungen Ihr Produkt hergestellt wird.
Gilt die CSDDD auch für österreichische KMU?
Die CSDDD beginnt mit großen Unternehmen ab 2027. KMU sind zunächst nicht direkt verpflichtet. Allerdings werden große Unternehmen, die der CSDDD unterliegen, ihrerseits Informationen von Lieferanten — also auch kleineren Betrieben — einfordern. Österreichische KMU als Zulieferer großer Marken sollten sich frühzeitig vorbereiten.
Was ist der Unterschied zwischen CSDDD und dem deutschen LkSG?
Das LkSG gilt seit 2023 für deutsche Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Die EU-CSDDD geht weiter: Sie schließt Umweltschäden explizit ein, hat einen breiteren Anwendungsbereich und enthält zivilrechtliche Haftungsregeln. Österreichische Unternehmen mit deutschen Konzernverbindungen sind oft schon indirekt vom LkSG betroffen.
Welche Informationen kann Kiwi Giyim für eine Sorgfaltspflichtprüfung bereitstellen?
Wir können Produktionsstandortdaten, Unternehmensstruktur, Garnlieferantenzertifikate (OEKO-TEX) und eine Erklärung zu unseren Beschäftigungsbedingungen bereitstellen. Wir produzieren ausschließlich in unserer eigenen Fabrik — keine unangekündigten Subunternehmer. Eine externe Auditierung ist auf Kundenwunsch besprechbar.
Lieferkettendokumentation wird zur Einstiegshürde für B2B-Geschäfte. Wir helfen Ihnen, die relevanten Informationen über unsere Produktion zusammenzustellen. Für rechtliche Compliance-Bewertungen wenden Sie sich bitte an einen einschlägig spezialisierten Anwalt.