Wer Strickwaren aus der Türkei nach Österreich importiert, muss jede Ware mit dem richtigen Harmonisierten System-Code (HS-Code) deklarieren. Dieser Code bestimmt, welcher Zollsatz gilt, welche Statistiken erhoben werden und welche etwaigen Handelspolitikmaßnahmen anwendbar sind. Für die meisten Strickwaren ist Kapitel 61 des Harmonisierten Systems maßgeblich: „Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken". Ein falscher HS-Code kann zu Nachforderungen, Strafen oder Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen. Dieser Artikel gibt österreichischen Importeuren einen Überblick über die wichtigsten Unterpositionen — ohne Anspruch auf abschließende Rechtsauskunft. Bitte verifizieren Sie die korrekte Einreihung mit Ihrem Zollspediteur oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (BTI) beim Zollamt Österreich.

Die wichtigsten Unterpositionen in Kapitel 61

Innerhalb von Kapitel 61 sind für Strickwaren aus unserer Produktion vor allem folgende Positionen relevant: 6110 ist die quantitativ bedeutendste — sie umfasst Pullover, Sweatshirts, Westen und ähnliche Waren aus Gewirken. Die Untereinreihung erfolgt nach Faserzusammensetzung: Wolle oder feine Tierhaare (6110.11/6110.12), Baumwolle (6110.20) und Chemiefasern (6110.30). 6104 erfasst Kostüme, Jacken, Kleider, Röcke und Hosen aus Gewirken für Damen und Mädchen. 6101 und 6102 betreffen Mäntel, Anoraks und ähnliche Oberbekleidung. 6112 gilt für Trainingsanzüge, Skianzüge und Badebekleidung. 6115 umfasst Strumpfwaren, Strumpfhosen und ähnliche Waren — relevant, falls Sie auch Strümpfe im Sortiment führen. Die korrekte Einreihung hängt neben dem Fasergehalt auch vom Schnitt (z. B. über die Hüfte oder nicht) und der Verarbeitung (Strick oder Weber) ab. Hinweis: Mit gültigem A.TR aus der Türkei gilt für alle diese Positionen 0 % Zoll — die Einreihung hat in Österreich damit primär statistische Bedeutung, ist aber dennoch rechtsverbindlich anzugeben.

Wie Faserzusammensetzung die Einreihung beeinflusst

Bei Strickwaren nach Kapitel 61 spielt die Faserzusammensetzung eine zentrale Rolle. Maßgeblich ist der Hauptfasergehalt nach Gewicht (EU-Textilkennzeichnungsverordnung Nr. 1007/2011, Anhang I). Ein Pullover, der zu 55 % aus Wolle und 45 % aus Baumwolle besteht, wird als „Wolle" eingereiht (6110.11 oder 6110.12), ein Pullover mit 60 % Baumwolle und 40 % Polyester als „Baumwolle" (6110.20). Wir geben auf jeder Handelsrechnung die vollständige Faserzusammensetzung an — sowohl in Prozent als auch mit den korrekten Faserbezeichnungen gemäß EU-Verordnung Nr. 1007/2011. Das erleichtert Ihrem Zollspediteur die Einreihung erheblich. Wenn Ihre Kollektion besondere Materialien enthält (z. B. Kaschmir, Alpaka oder Mischgewebe), sprechen Sie uns vorab an: Wir können die korrekte Bezeichnung für die Zolldokumentation sicherstellen. Für regelmäßige Importeure mit großen Volumina lohnt sich außerdem die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (BTI) beim Zollamt Österreich — diese ist dann drei Jahre lang rechtssicher verwendbar.

Häufige Fragen

Unter welchen HS-Code fällt ein Strickpullover aus Wolle?

Ein Pullover aus Wolle wird in der Regel unter HS 6110.11 eingereiht (Pullover, Sweatshirts und ähnliche Waren aus Wolle oder feinen Tierhaaren, gewirkt oder gestrickt). Die genaue Einreihung hängt vom Schnitt, der Verarbeitung und dem Fasergehalt ab. Lassen Sie die Einreihung im Zweifelsfall durch Ihren Zollspediteur oder per verbindlicher Zolltarifauskunft (BTI) bestätigen.

Welchen Zollsatz zahle ich für Strickwaren aus der Türkei in Österreich?

Mit einer gültigen A.TR-Warenverkehrsbescheinigung zahlen österreichische Importeure 0 % Zoll auf Strickwaren aus der Türkei — unabhängig von der konkreten HS-Position innerhalb von Kapitel 61. Ohne A.TR würden die EU-Außenzollsätze gelten, die je nach Warengruppe zwischen 6 % und 12 % liegen können. Die österreichische Einfuhrumsatzsteuer (20 % MwSt.) ist davon unabhängig zu entrichten.

Was ist eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA/BTI) und wann brauche ich sie?

Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA, auf EU-Ebene BTI — Binding Tariff Information) ist eine rechtsverbindliche Entscheidung der Zollbehörde über die korrekte Einreihung einer Ware. Sie ist sinnvoll, wenn Sie regelmäßig große Mengen eines Produkts importieren und Rechtssicherheit über den HS-Code benötigen. Der Antrag kann in Österreich beim Zollamt Österreich gestellt werden. Eine BTI ist in der EU drei Jahre gültig und für alle Mitgliedstaaten bindend.

Vollständige Dokumentation für Ihren Zollagenten

Wir liefern mit jeder Sendung eine detaillierte Handelsrechnung mit Faserzusammensetzung, HS-Code-Vorschlag und A.TR — so, dass Ihr Zollspediteur die Einfuhranmeldung reibungslos einreichen kann.

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