Die österreichische Einfuhrumsatzsteuer ist für USt-registrierte Unternehmen letztlich ein Durchlaufposten — aber sie muss erst einmal bezahlt und korrekt behandelt werden. Hier ist der Überblick.
Wenn österreichische Unternehmen Strickwaren aus der Türkei importieren, ist neben dem Zoll auch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu berücksichtigen. In Österreich beträgt der Mehrwertsteuersatz für Textilien und Bekleidung 20 % — es gibt keinen ermäßigten Satz für Kleidung, anders als etwa in einigen anderen EU-Mitgliedstaaten. Diese 20 % werden beim Import auf den Zollwert (in der Regel der CIF-Warenwert an der österreichischen Grenze) erhoben. Für USt-registrierte Unternehmen ist die EUSt jedoch in den meisten Fällen ein Durchlaufposten: Sie zahlen sie beim Import, machen sie aber als Vorsteuer wieder geltend. Dieser Artikel erklärt, wie das genau funktioniert, welche Ausnahmen es gibt und worauf Kleinunternehmer besonders achten müssen. Hinweis: Dies ist allgemeine Information, keine Steuerberatung. Konsultieren Sie für Ihre individuelle Situation einen österreichischen Steuerberater (Wirtschaftstreuhänder).
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die österreichische Mehrwertsteuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern (inkl. Türkei) erhoben wird. Sie berechnet sich auf den Zollwert der Ware — in der Praxis der CIF-Wert (Warenwert + Fracht + Versicherung bis zur österreichischen Grenze) plus eventuelle Zölle (bei türkischen Strickwaren mit A.TR: 0 % Zoll). Die EUSt wird beim Zollamt Österreich im Rahmen der Einfuhranmeldung festgesetzt und in der Regel vom Zollspediteur vorverauslagt und anschließend an den Importeur weiterverrechnet. Für USt-registrierte österreichische Unternehmen gilt: Die entrichtete EUSt kann als Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) geltend gemacht werden. Das bedeutet in der Praxis: Sie zahlen die 20 % beim Import, erhalten sie aber im nächsten UVA-Zeitraum vom Finanzamt zurück — die tatsächlichen Netto-Importkosten belasten Ihre Liquidität nur kurzfristig. Wenn Sie regelmäßig größere Mengen importieren, kann eine monatliche UVA-Abgabe (statt vierteljährlich) die Liquiditätswirkung reduzieren.
Nicht alle österreichischen Importeure profitieren gleichermaßen vom Vorsteuerabzug. Kleinunternehmer nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG — Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter der geltenden Schwelle (2024: EUR 42.000 netto, ab 2025 erhöht auf EUR 55.000 netto laut EU-Richtlinie) — sind von der Umsatzsteuer befreit, aber auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Für sie ist die 20 % EUSt eine echte Kostenposition, die in der Kalkulation berücksichtigt werden muss. Prüfen Sie daher, ob ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung wirtschaftlich sinnvoll ist, wenn Sie regelmäßig importieren. Für B2C-Verkäufe innerhalb der EU gilt außerdem das OSS-Verfahren (One Stop Shop): Wenn Sie als österreichisches Unternehmen Waren an Endkunden in anderen EU-Ländern verkaufen und die jeweiligen Lieferschwellen überschreiten, müssen Sie sich im OSS-Portal registrieren. Das betrifft nicht den Importvorgang selbst, aber den nachgelagerten Verkauf. Sprechen Sie auch hier mit Ihrem Steuerberater, um die richtige Lösung für Ihr Geschäftsmodell zu finden.
Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer auf Textilien in Österreich?
In Österreich gilt für Textilien und Bekleidung der allgemeine MwSt.-Satz von 20 %. Beim Import aus Drittländern (inkl. Türkei) wird diese 20 % als Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert der Ware erhoben. Es gibt in Österreich keinen ermäßigten MwSt.-Satz für Bekleidung.
Können österreichische Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer zurückfordern?
Ja — österreichische Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können die beim Import entrichtete Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Damit sind die effektiven Kosten der MwSt. für B2B-Importeure in der Regel null — sie ist ein Durchlaufposten. Kleinunternehmer können keinen Vorsteuerabzug geltend machen und tragen die 20 % als tatsächliche Kosten.
Was gilt für nicht in Österreich registrierte Marken, die an österreichische Kunden verkaufen?
Wenn eine nicht in Österreich registrierte Marke B2C-Waren an österreichische Endkunden liefert und dabei EU-Schwellenwerte überschreitet, gelten die EU-OSS-Regelungen. Für B2B-Importe ist in der Regel der österreichische Importeur der Steuerpflichtige. Die Details hängen vom Einzelfall ab — konsultieren Sie einen österreichischen Steuerberater.
Wir helfen Ihnen dabei, die Gesamtkosten Ihrer Bestellung zu verstehen — inklusive Warenpreis, Fracht und Hinweisen zu Zoll und EUSt. So können Sie realistisch kalkulieren, bevor Sie bestellen.