Die EU-Textilkennzeichnungsverordnung legt fest, was auf jedem in Österreich verkauften Strickstück stehen muss — auf Deutsch. Ein praktischer Überblick für Marken und Boutiquen.
Wer Textilien in Österreich verkauft — egal ob über Boutiquen, Onlineshops oder Märkte — ist an die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (Nr. 1007/2011) gebunden. Diese Verordnung schreibt vor, dass jedes Bekleidungsstück, jeder Strickpullover und jede Strickjacke eine vollständige Faserzusammensetzung in Prozent auf Deutsch trägt. Wer das falsch macht oder weglässt, riskiert Abmahnungen, Verwarnungen durch Marktaufsichtsbehörden und Reputationsverlust. Für österreichische Eigenmarken, die ihre Strickware aus der Türkei beziehen, bedeutet das: Die Etikettenspezifikation muss klar kommuniziert und korrekt umgesetzt werden — bevor die Ware produziert wird. Kiwi Giyim setzt Ihre Etikettenanforderungen werksseitig um. Dieser Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick; er ersetzt keine Rechtsberatung, da sich Vorschriften ändern und Produktkategorien unterschiedlich behandelt werden können.
Die Verordnung 1007/2011 gilt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten — auch in Österreich — und bedarf keiner nationalen Umsetzung. Die wichtigsten Anforderungen im Überblick: Die Faserzusammensetzung muss vollständig und nach Gewichtsanteil in absteigender Reihenfolge angegeben werden. Beispiel: „80 % Merinowolle, 20 % Polyamid". Fasern mit einem Anteil unter 5 % können unter „andere Fasern" zusammengefasst werden. Handelsbezeichnungen müssen den EU-Textilfaserbezeichnungen entsprechen — „Merino" allein ist keine anerkannte Faserbezeichnung, korrekt ist „Wolle" (mit optionalem Zusatz „Merinowolle"). Mehrschichtige Produkte wie Pullover mit eingearbeiteten Einsätzen oder verschiedenen Strukturbereichen müssen jeden Bereich separat kennzeichnen, wenn die Zusammensetzung wesentlich abweicht. Mehrsprachigkeit: Für Österreich muss Deutsch mindestens enthalten sein; weitere Sprachen sind zulässig und bei exportorientierten Marken sinnvoll. Ab 2027 wird der digitale Produktpass (DPP) schrittweise eingeführt und ergänzende Informationen über einen QR-Code oder digitalen Link verlangen.
Neben der Pflichtangabe Faserzusammensetzung sind weitere Informationen zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber marktüblich und aus Verbrauchersicht erwartet. Pflegesymbole (Pflegekennzeichnung nach ISO 3758, GINETEX-Symbole) sind freiwillig, aber faktisch Standard — insbesondere für Wolle und Feinstrick, wo falsche Pflege das Produkt ruinieren kann. Pflegesymbole auf Etiketten sind die wichtigste Rückgabeprävention. Herkunftsangabe: „Hergestellt in der Türkei" ist freiwillig, aber empfehlenswert für die Lieferkettentransparenz — und zunehmend von Groß- und Fachhändlern verlangt. Sie muss wahrheitsgemäß sein. Markenlabel: Das Hauptlabel mit Ihrer Marke, Logo und Produktname gehört zur Etikettierstrategie, ist aber nicht durch die Kennzeichnungsverordnung geregelt. Kiwi Giyim produziert alle Etiketten nach Ihren Vorgaben. Sie liefern uns die finalisierten Texte, wir setzen sie im Fertigungsprozess werksseitig ein — ob als eingenähtes Hauptetikett, Seitenetikett für Faserzusammensetzung und Pflege oder Hang-Tag.
Muss die Faserzusammensetzung auf österreichischen Textilprodukten auf Deutsch sein?
Ja. Die EU-Textilkennzeichnungsverordnung 1007/2011 schreibt vor, dass die Kennzeichnung in der Amtssprache des Mitgliedstaats erfolgen muss, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird. Für Österreich bedeutet das: mindestens Deutsch. Mehrsprachige Etiketten sind zulässig und oft sinnvoll, aber Deutsch muss enthalten sein.
Müssen Zubehörteile wie Knöpfe oder Reißverschlüsse in die Faserzusammensetzung einbezogen werden?
Nein. Zubehörteile, die nicht Teil der Hauptstruktur des Kleidungsstücks sind — Knöpfe, Nieten, Reißverschlüsse, Applikationen aus anderem Material — können von der Fasergehaltangabe ausgenommen werden. Das Etikett kann entsprechende Hinweise enthalten, sofern zutreffend.
Was bedeutet die Herkunftsangabe „Hergestellt in der Türkei" auf dem Etikett?
Die Herkunftsangabe ist nach EU-Textilkennzeichnungsverordnung freiwillig, jedoch für Lieferkettentransparenz empfehlenswert. Sie ist korrekt, wenn das Kleidungsstück wesentlich in der Türkei gefertigt wurde. Mit dem A.TR-Nachweis wird die Ware zollfrei nach Österreich eingeführt; die Etikettierung ist davon unabhängig und muss der Wahrheit entsprechen.
Sagen Sie uns, was auf Ihrem Etikett stehen soll — wir setzen es werksseitig um. Für rechtliche Fragen zur korrekten Kennzeichnung konsultieren Sie bitte einen auf Konsumgüterrecht spezialisierten Anwalt in Österreich.