Viele österreichische Importeure fragen, ob sie für Strickwaren aus der Türkei eine Intrastat-Meldung brauchen. Die Antwort ist: in der Regel nein — aber es gibt Ausnahmen.
Das Intrastat-System ist ein statistisches Meldesystem der Europäischen Union, das Warenbewegungen zwischen EU-Mitgliedstaaten erfasst. Es wurde eingeführt, weil nach dem Wegfall der Binnengrenzzollkontrollen im EU-Binnenmarkt keine Zollanmeldungen mehr vorlagen, aus denen Handelsstatistiken hätten abgeleitet werden können. Intrastat ist kein Zollverfahren und hat nichts mit Einfuhrzöllen zu tun. Die häufigste Verwechslung: Österreichische Textilimporteure, die erstmals aus der Türkei bestellen, fragen, ob sie eine Intrastat-Meldung für diese Sendung abgeben müssen. Die Antwort ist nein — denn die Türkei ist kein EU-Mitglied, und Warenimporte aus Drittländern (also Ländern außerhalb der EU) werden über die reguläre Einfuhranmeldung (Zollanmeldung) beim österreichischen Zoll abgewickelt, nicht über Intrastat. Dieser Leitfaden klärt die Begriffe und zeigt, wann Intrastat für österreichische Strickwareneinkäufer doch eine Rolle spielt.
Wenn Strickwaren aus der Türkei (Drittland) in Österreich (EU-Mitglied) eingeführt werden, ist das für den EU-Zoll ein Drittlandsimport. Die korrekte Verfahrensart ist die Einfuhranmeldung (früher: EZA — Einfuhrzollanmeldung) beim österreichischen Zoll, abgewickelt über das EU-Zollsystem. Dabei wird geprüft: Zolltarifposition (HS-Code / Kombinierte Nomenklatur) der Strickwaren, anwendbarer Zollsatz (bei Vorlage eines gültigen A.TR-Dokuments ist der Einfuhrzoll bei in der Türkei hergestellten Waren 0 %, da die Türkei mit der EU durch eine Zollunion verbunden ist), Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Österreich sowie eventuelle Antidumping- oder Sicherheitsmaßnahmen (aktuell bei Strickwaren aus der Türkei nicht der Fall, aber immer beim Spediteur prüfen). Ihr österreichischer Zollagent (Zollspediteur) erstellt diese Anmeldung auf Basis der von uns gelieferten Dokumente: Handelsrechnung, Packliste, A.TR, Bill of Lading und bei Bedarf Ursprungszeugnis. Wir stellen alle diese Unterlagen bereit. Die Einfuhranmeldung ist ein gesondertes Verfahren mit eigenen Gebühren (Zollagenturhonorar) — rechnen Sie das in Ihre Importkalkulation ein.
Intrastat wird für österreichische Strickwareneinkäufer relevant, wenn die bereits in Österreich verzollten Waren weiter an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten geliefert werden — sogenannte innergemeinschaftliche Lieferungen. Beispiel: Sie importieren türkische Strickwaren nach Österreich, verzollen sie dort, und liefern dann einen Teil der Waren an einen deutschen Großhändler weiter. Für diese Warenbewegung (Österreich → Deutschland) müssen Sie — sofern Sie die jährlichen Meldegrenzen überschreiten — eine Intrastat-Meldung für die Versendung abgeben. Die Meldegrenzen (sowohl für Eingang als auch für Versendung) werden von Statistik Austria festgelegt und können sich von Jahr zu Jahr ändern. Fragen Sie Ihren Steuerberater oder Zollspediteur nach den aktuell geltenden Werten. Für die Zwecke dieses Artikels ist festzuhalten: Wenn Ihre Ware ausschließlich in Österreich verbleibt und dort verkauft wird, entsteht durch den Import aus der Türkei keine Intrastat-Meldepflicht. Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Zollrechtsberatung dar. Konsultieren Sie für Ihre konkrete Situation einen österreichischen Zollspediteur oder Steuerberater. Das österreichische Zollrecht und EU-Verordnungen ändern sich; prüfen Sie stets die aktuelle Rechtslage.
Müssen türkische Strickwaren beim Import nach Österreich per Intrastat gemeldet werden?
Nein. Die Türkei ist kein EU-Mitglied. Waren aus der Türkei, die erstmals in die EU eingeführt werden, unterliegen der Einfuhranmeldung (Zollanmeldung) beim österreichischen Zoll — nicht dem Intrastat-Verfahren. Intrastat erfasst nur Warenbewegungen zwischen EU-Mitgliedstaaten.
Wann wird Intrastat für türkische Textilimporte doch relevant?
Intrastat wird relevant, wenn die in Österreich verzollten Waren anschließend an Unternehmen in anderen EU-Ländern weiterbewegt werden (innergemeinschaftliche Lieferung). In diesem Fall müssen Sie als österreichischer Händler oder Distributor eine Intrastat-Meldung für den Versand (Versendung) aus Österreich erstatten, wenn die jährlichen Schwellenwerte überschritten werden.
Was ist der aktuelle Intrastat-Schwellenwert in Österreich?
Die Schwellenwerte für Intrastat-Meldepflichten in Österreich werden von Statistik Austria festgelegt und können sich ändern. Fragen Sie Ihren Steuerberater oder Zollspediteur nach den aktuell geltenden Jahreswerten für Eingang und Versendung. Dieser Artikel ist kein Ersatz für Steuer- oder Zollrechtsberatung.
Wir stellen alle nötigen Exportdokumente bereit, damit Ihr österreichischer Zollagent die Einfuhranmeldung korrekt und schnell durchführen kann — A.TR, Handelsrechnung, Packliste und mehr.