Zwei Dokumente, die ständig verwechselt werden. Der Unterschied entscheidet, wie einfach Ihre Strickware zollfrei in die EU kommt.
Bei Importen aus der Türkei treffen Sie auf zwei Dokumente: das A.TR (Zollunion) und den Ursprungsnachweis wie EUR.1 (Freihandelsabkommen). Sie sehen ähnlich aus, funktionieren aber grundlegend anders — und für Strickware macht der Unterschied die Sache deutlich einfacher.
Bei Freihandelsabkommen sind Textilien einer der heikelsten Bereiche der Ursprungsregeln — oft muss „ab Garn" im Land verarbeitet werden, und EU-Kumulierung gilt für Textilien meist nicht. Mit der Zollunion und A.TR entfällt diese Hürde: maßgeblich ist der freie Verkehr in der Türkei, nicht eine textile Ursprungsprüfung. Für eine in der Türkei gefertigte Strickware ist der Nachweis damit unkompliziert.
Als Importeur beantragen Sie die Zollbefreiung und müssen den Nachweis vorlegen können. Deshalb zählt ein Hersteller, der ein gültiges A.TR ausstellt und die Unterlagen sauber führt. Wir sind Hersteller, kein Zollberater — dies ist allgemeine Information; Details bestätigt Ihr Zolldienstleister. Wir liefern türkische Strickware und das A.TR dazu.
Senden Sie uns Ihr Programm. Wir fertigen in der Türkei und stellen das A.TR für Ihre zollfreie Einfuhr aus.
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