Als Importeur tragen Sie die Compliance-Verantwortung. Welche Dokumente beim Strickwaren-Import aus der Türkei Pflicht sind — und was Lieferanten beisteuern.
Der Import von Textilien in die EU ist reguliert — nicht nur zollrechtlich, sondern auch produktrechtlich. Als EU-Importeur (oder Marktakteur, der Strickwaren in die EU einführt) übernehmen Sie Verantwortung für Konformität, Kennzeichnung und Sicherheit der Ware. Was beim Strickwaren-Import aus der Türkei konkret zu beachten ist:
Zunächst zur Begriffsklärung: Die eigentliche Einfuhrerklärung ist die Zollanmeldung, die in Deutschland elektronisch über das ATLAS-System der Zollverwaltung abgegeben wird. In der Praxis erledigt das fast immer ein Zollspediteur als direkter Vertreter — rechtlich verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben (Warennummer, Zollwert, Präferenznachweis) bleiben aber Sie als Anmelder bzw. Auftraggeber. Eine saubere Einfuhrerklärung beginnt deshalb nicht am Zollamt, sondern bei der Qualität der Dokumente, die der Hersteller mitliefert.
EU-Textilkennzeichnungsverordnung (Nr. 1007/2011): Faserbezeichnung, -gehalt und Herstellerland auf Etikett und Verkaufsunterlagen. Verantwortung liegt beim Importeur/Marktakteur. Wir liefern korrekte Faserdeklaration — Etikett muss importeurseitig final geprüft werden.
Ab Dezember 2024 gilt die neue GPSR (EU 2023/988) für alle Konsumgüter inkl. Textilien. Importeur oder EU-Bevollmächtigter haftet für Sicherheit. Technische Dokumentation bereithalten, RAPEX-Meldepflicht bei Sicherheitsproblemen. Keine CE-Kennzeichnung für Standard-Textilien, aber interne Dokumentation erforderlich.
Importeur ist in der EU der REACH-Akteur für importierte Artikel. SVHC-Deklarationspflicht (>0,1 %). Lieferantendokumentation (OEKO-TEX, SVHC-Freiheitserklärung) als Nachweis. Vollständige Konformitätserklärung auf Endprodukt: eigenverantwortlich oder durch akkreditierten Labortest.
Handelsrechnung (Commercial Invoice) mit HS-Nummer, A.TR-Warenverkehrsbescheinigung, Packliste, Ursprungszertifikat, Zertifikate (OEKO-TEX/GOTS falls vorhanden), SVHC-Freiheitserklärung, Textilkennzeichnungs-Konformität. Spediteur benötigt Handelsrechnung + A.TR für Zollanmeldung.
Für den ersten Import brauchen Sie eine EORI-Nummer (kostenlos bei der Generalzolldirektion zu beantragen — Bearbeitungszeit einplanen, ohne EORI keine Zollanmeldung). Danach läuft jede Sendung nach demselben Muster:
Rechnen Sie gelegentlich mit einer Beschau: Der Zoll kann Sendungen öffnen und prüfen, ob Ware, Warennummer und Kennzeichnung zusammenpassen. Konsistenz zwischen Rechnung, Packliste und Etikett ist der beste Schutz vor Verzögerungen.
Viele Reibungspunkte entstehen, weil unklar ist, wer welches Dokument beschafft und wer rechtlich dafür geradesteht. Die Praxis-Aufteilung beim Import aus der Türkei:
| Dokument / Pflicht | Liefert in der Regel | Rechtlich verantwortlich |
|---|---|---|
| Handelsrechnung, Packliste | Exporteur | Importeur (Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität) |
| A.TR-Warenverkehrsbescheinigung | Exporteur (Ausstellung in der Türkei) | Importeur (Geltendmachung in der Zollanmeldung) |
| Zollanmeldung (ATLAS) | Zollspediteur im Auftrag | Importeur als Auftraggeber |
| Faserzusammensetzung / Etikettdaten | Hersteller | Importeur (Kennzeichnung nach EU-Textilkennzeichnungsverordnung, deutschsprachig) |
| SVHC-Erklärung, OEKO-TEX-Nachweise | Hersteller / Garnlieferant | Importeur als REACH-Akteur in der EU |
| Technische Dokumentation (GPSR) | Importeur, mit Zulieferdaten des Herstellers | Importeur bzw. EU-Verantwortlicher |
Häufige Fehler, die Geld kosten: eine fehlende oder formfehlerhafte A.TR (dann wird der Drittlandszollsatz erhoben — eine nachträgliche Erstattung ist möglich, aber aufwendig), Faserangaben nur auf Englisch statt in deutscher Sprache, sowie Abweichungen zwischen deklarierter und tatsächlicher Faserzusammensetzung. Da sich Produktrecht laufend weiterentwickelt — GPSR, REACH-Anhänge, Textilkennzeichnung —, gilt grundsätzlich: die jeweils aktuelle Fassung der Rechtsakte prüfen und die eigene Dokumentenmappe jährlich gegenchecken. Bei der Auswahl eines Abfertigungspartners hilft unser Beitrag zum Zollspediteur für die Route Türkei–Deutschland.
Als türkischer Exporteur stellen wir alle exportrelevanten Dokumente bereit: Handelsrechnung (Commercial Invoice), A.TR, Packliste mit Gewichten und Maßen, Ursprungszertifikat auf Anfrage, Garn-Zertifikate und OEKO-TEX-Belege soweit vorhanden, SVHC-Freiheitserklärung des Lieferanten. Die EU-seitige Importverantwortung (GPSR, REACH-Konformitätserklärung, Etikettenprüfung) verbleibt beim Importeur — wir unterstützen mit Lieferantendokumentation, ersetzen aber nicht die importeurseitige Compliance-Prüfung. Den zollrechtlichen Teil — Zollunion, A.TR und Ablauf der Abfertigung — behandelt unser Leitfaden Zoll beim Import aus der Türkei.
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