Die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) wird die Textilbranche grundlegend verändern. Was auf Strickwaren-Marken und ihre Lieferanten zukommt.
Die EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) — in Kraft seit 2024, Delegierte Rechtsakte für Textilien ab ca. 2026/2027 erwartet — wird Mindestanforderungen für Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclinggehalt und Designmuster für Textilien einführen. Für Strickwaren-Marken bedeutet das: Qualität und Langlebigkeit werden gesetzlich messbar.
Strickwaren müssen Mindeststandards für Pilling, Reißfestigkeit, Farbbeständigkeit erfüllen. Für Strickwaren-Hersteller: Garn-Qualität, Maschenstruktur und Verarbeitung werden zu Compliance-Themen. Prüfnormen noch in Entwicklung.
Mindestanteile recycelter Fasern werden für bestimmte Produktklassen erwartet. GRS-zertifizierte Garne (recyceltes Polyester, recycelte Wolle) werden wichtiger. Wir bieten GRS-Garne auf Anfrage.
Textilien müssen reparierbar und recycelbar designt werden. Für Strickwaren: mono-materielle Konstruktionen (kein Polyester-Unterfutter in Wollpullover) werden bevorzugt. Design-Entscheidungen mit Compliance-Konsequenzen.
ESPR mandatiert den DPP als Umsetzungsinstrument. Alle Nachhaltigkeits-Informationen müssen digital abrufbar sein. Direkte Verbindung zu unserem DPP-Leitfaden.
Die Delegierten Rechtsakte für Textilien werden noch konsultiert (Stand 2026). Die genauen Grenzwerte für Pilling, Reißfestigkeit und Recyclinggehalt sind noch nicht finalisiert. Was schon jetzt klar ist: Qualität wird messbar. Günstige, schnell verbrauchliche Textilien werden regulatorisch unter Druck kommen. Türkische Flachstrickwaren aus hochwertigen Garnen und in Fully-Fashioned-Konstruktion sind strukturell auf der richtigen Seite dieser Entwicklung — Langlebigkeit ist inhärenter Teil des Produktionsprozesses.
Teilen Sie Ihre Nachhaltigkeitsanforderungen. Wir beraten zu Garnoptionen und Konstruktionen, die ESPR-Anforderungen vorbereiten.
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