Greenwashing wird strafbar. Was die EU Green Claims Directive für Strickwaren-Marken bedeutet und wie Sie Nachhaltigkeitsaussagen rechtssicher formulieren.
Die EU Green Claims Directive (Richtlinie über umweltbezogene Aussagen) ist in Entwicklung und soll Greenwashing in der EU stoppen. Für Strickwaren-Marken, die mit Aussagen wie „nachhaltig", „öko-freundlich", „klimaneutral" oder „aus recycelten Materialien" werben, entsteht eine Nachweispflicht. Unbelegbare oder irreführende grüne Aussagen werden untersagt und sanktioniert.
„Aus GOTS-zertifizierter Bio-Baumwolle" (mit Zertifikat), „20 % recyceltes Polyester (GRS-zertifiziert)" (mit Nachweis), „Produziert in einer OEKO-TEX-zertifizierten Fabrik" (mit Zertifikat). Spezifisch, nachweisbar, messbar.
„Nachhaltig" ohne Qualifizierung, „öko-freundlich" ohne Nachweis, „klimaneutral" ohne wissenschaftliche Basis, „die umweltfreundlichste Wahl" ohne Vergleich. Allgemeine, unspezifische grüne Aussagen.
Unabhängige Drittpartei-Verifikation bevorzugt. Zertifikate (GOTS, GRS, OEKO-TEX) als Basis. LCA (Life Cycle Assessment) für CO₂-Aussagen. Dokumentation muss bei Nachfrage bereitgestellt werden können.
Nur Aussagen machen, die durch Zertifikate oder Messungen belegt sind. Generische Begriffe vermeiden. Spezifisch bleiben: nicht „nachhaltig", sondern „aus GOTS-Bio-Wolle, OEKO-TEX Standard 100 geprüft".
Wir stellen Ihnen Zertifikatnachweise für Ihre Green Claims bereit: GOTS-Zertifikat des Garn-Lieferanten für Bio-Garne, GRS-Zertifikat für recycelte Fasern, OEKO-TEX Standard 100 Prüfberichte auf Garnebene. Diese Nachweise sind die Basis für Ihre belegbaren Nachhaltigkeitsaussagen. Was wir nicht liefern: pauschale „Wir sind nachhaltig"-Bestätigungen. Aber konkrete, zertifikatsgestützte Aussagen — die können wir belegen.
Teilen Sie Ihre Nachhaltigkeitsaussagen. Wir prüfen, welche Zertifikatnachweise wir bereitstellen können.
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