REACH gilt auch für importierte Textilien. Was SVHC-Grenzwerte für Strickwaren-Einkäufer bedeuten und wie Lieferanten dokumentieren müssen.
REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, Verordnung EG 1907/2006) ist die EU-Chemikalienverordnung und gilt auch für importierte Textilien einschließlich Strickwaren. Zentral für Strickwaren-Importeure ist die SVHC-Kandidatenliste (Substances of Very High Concern) — Chemikalien, die im fertigen Artikel über 0,1 Gewichtsprozent vorhanden sind, unterliegen Mitteilungspflichten oder Verboten.
Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (über 230 Einträge, wird regelmäßig erweitert). Wenn Strickwaren SVHC-Stoffe über 0,1 % enthalten: Mitteilungspflicht gegenüber gewerblichen Abnehmern und Verbrauchern auf Anfrage. SVHC-Freiheitserklärung vom Lieferanten anfragen.
Bestimmte spaltbare Azofarbstoffe sind in Textilien verboten, die direkten Hautkontakt haben (Anhang XVII REACH). Grenzwert 30 mg/kg. Betrifft gefärbte Strickwaren. OEKO-TEX Standard 100 prüft Azofarbstoffe — zertifizierte Garne geben Sicherheit.
SVHC-Freiheitserklärung, Zusammensetzungserklärung des Garns, ggf. Labortest-Berichte. Als Importeur sind Sie in der Pflicht — aber der Lieferant liefert die Grundlage. Wir stellen auf Anfrage Garn-Datenblätter und verfügbare Zertifikate bereit.
Garne von OEKO-TEX-zertifizierten Spinnereien wählen — deckt REACH-relevante Chemikalien mit ab. Für besonders sensible Produkte (Kinderbekleidung): OEKO-TEX Klasse I. Importeur bleibt in der EU-Nachweispflicht.
REACH ist kein abstraktes Chemierecht — für Strickwaren lassen sich die relevanten Regelungsbereiche klar eingrenzen. Die Grenzwerte stehen in Anhang XVII und der Kandidatenliste; beide gelten in der jeweils aktuellen Fassung, ein Blick auf die ECHA-Veröffentlichungen vor jeder Saison lohnt sich:
| Regelungsbereich | Betrifft bei Strickwaren | Praxisfolge |
|---|---|---|
| Azofarbstoffe (Anhang XVII) | Alle gefärbten Garne mit Hautkontakt | Verbot spaltbarer Azofarbstoffe; Nachweis über Garnzertifikat oder Labortest |
| CMR-Beschränkung für Bekleidung | U. a. Formaldehyd aus Ausrüstungen, bestimmte Schwermetalle | Grenzwerte für krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe in Kleidung |
| Nickel-Freisetzung | Knöpfe, Reißverschlüsse, Nieten, Schnallen | Freisetzungsgrenzwert bei längerem Hautkontakt; Nachweis vom Zubehörlieferanten |
| SVHC-Kandidatenliste | Gesamtes Erzeugnis, auch Prints und Beschichtungen | Ab 0,1 Gewichtsprozent: Informations- und Meldepflichten |
Ein naturfarbener Baumwollpullover ohne Zubehör hat ein anderes Risikoprofil als ein bedruckter Kinder-Cardigan mit Metallknöpfen. Sortieren Sie Ihre Styles nach Färbung, Prints, Beschichtungen, Metall- und Kunststoffzubehör sowie Zielgruppe — daraus ergibt sich, wo Nachweise und Tests nötig sind.
SVHC-Erklärung des Herstellers, OEKO-TEX-Zertifikate der Garnlieferanten, Konformitätsnachweise für Knöpfe und Reißverschlüsse. Wichtig: Zubehör kommt oft von separaten Lieferanten — dessen Nachweise gehören genauso in die Akte wie die Garn-Dokumentation.
Niemand testet jede Charge auf alles. Üblich ist eine Stichprobenstrategie: je neuer Farbe, neuem Garnlieferanten oder neuem Druckverfahren ein akkreditierter Labortest auf die relevanten Parameter. Bei unveränderter Rezeptur genügt die bestehende Dokumentation.
Dann greifen drei Pflichten: Information an gewerbliche Abnehmer entlang der Lieferkette, Auskunft an Verbraucher auf Anfrage binnen 45 Tagen und die Meldung in der SCIP-Datenbank der ECHA. Ziel der Beschaffung ist natürlich, gar nicht erst in diese Lage zu kommen.
Aus Herstellersicht konzentrieren sich REACH-Risiken bei Strickwaren auf wenige Punkte. Färbung: Kritisch sind nicht seriöse Färbereien, sondern ungeprüfte Billiggarne unklarer Herkunft — deshalb arbeiten wir mit Garnlieferanten, deren Färbungen OEKO-TEX-geprüft sind. Metallzubehör: Nickel in Knöpfen und Reißverschlüssen ist der am häufigsten übersehene Punkt, weil Zubehör spät im Prozess und oft preisgetrieben ausgewählt wird. Prints und Beschichtungen: Plastisol-Drucke können Weichmacher enthalten; wasserbasierte Systeme sind die unkritischere Wahl. Kinderbekleidung: Hier gelten faktisch die strengsten Anforderungen — Details im Beitrag Kinderstrickwaren für den deutschen Markt. Einen Überblick über das Zusammenspiel von REACH mit weiteren EU-Chemikalienregeln gibt der Leitfaden zur EU-Chemikalienverordnung für Textilien.
Wir beziehen Garne von akkreditierten Spinnereien, die OEKO-TEX Standard 100 halten. Diese Zertifizierung deckt die relevantesten REACH-Beschränkungen ab, einschließlich Azofarbstoffe und Schwermetallgrenzwerte. Wir stellen für jeden Auftrag Garn-Lieferantendaten und verfügbare Zertifikate bereit. Eine vollständige REACH-Konformitätserklärung auf Endproduktebene erfordert einen akkreditierten Labortest — den führt in der Regel der Importeur in Auftrag.
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