Was ein Pullover für den deutschen Markt am Etikett tragen muss — und wie man es ab Werk richtig macht, statt später umzuetikettieren.
Die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (EU 1007/2011) verlangt, dass die Faserzusammensetzung vor dem Verkauf angegeben wird — mit den vorgeschriebenen Faserbezeichnungen und dem Gewichtsanteil jeder Faser. Für Strickware ist das das nicht verhandelbare Etikett; Pflege und Ursprung runden ab, was deutsche Käufer erwarten.
Vorgeschriebene Faserbezeichnungen mit Gewichtsanteil, in absteigender Reihenfolge — z. B. „70 % Wolle, 30 % Kaschmir". Die rechtliche Kernpflicht.
Wasch-, Trocken- und Bügelhinweise. Vom Handel und von Kund:innen erwartet — günstige Versicherung gegen Reklamationen.
„Made in Türkiye" — wo angegeben, korrekt und gut lesbar.
Ihre Markenkennzeichnung und deutsche Größe, nach Ihrer Spezifikation bei der Endfertigung angebracht.
Ein paar Klassiker: Die Faseranteile müssen zum tatsächlichen Garn passen (unser Garnzertifikat stützt das Etikett); Zierbesatz und Futter haben eigene Angabepflichten; und Etiketten müssen haltbar und lesbar sein. Nennen Sie uns die volle Konstruktion — jedes Garn und jeden Besatz — damit das Etikett beim ersten Mal stimmt.
Wir produzieren nach Ihrer Etikettenspezifikation: Faserinhalt aus dem tatsächlichen Garn, Pflege- und Ursprungsangabe, Ihre Marke und deutsche Größe, bei der Endfertigung angebracht — und reichen die Dokumentation durch. Dies ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung; die finale Verantwortung für das Inverkehrbringen bleibt bei Ihnen.
Senden Sie Tech Pack und Etikettenspezifikation. Wir bestätigen Faser, Konstruktion und Kennzeichnung am Muster vor der Produktion.
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