Die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (EU 1007/2011) verlangt, dass die Faserzusammensetzung vor dem Verkauf angegeben wird — mit den vorgeschriebenen Faserbezeichnungen und dem Gewichtsanteil jeder Faser. Für Strickware ist das das nicht verhandelbare Etikett; Pflege und Ursprung runden ab, was deutsche Käufer erwarten.

Was aufs Etikett gehört

01

Faserzusammensetzung

Vorgeschriebene Faserbezeichnungen mit Gewichtsanteil, in absteigender Reihenfolge — z. B. „70 % Wolle, 30 % Kaschmir". Die rechtliche Kernpflicht.

02

Pflegehinweise

Wasch-, Trocken- und Bügelhinweise. Vom Handel und von Kund:innen erwartet — günstige Versicherung gegen Reklamationen.

03

Ursprung

„Made in Türkiye" — wo angegeben, korrekt und gut lesbar.

04

Marke & Größe

Ihre Markenkennzeichnung und deutsche Größe, nach Ihrer Spezifikation bei der Endfertigung angebracht.

Die Stolperfallen

Ein paar Klassiker: Die Faseranteile müssen zum tatsächlichen Garn passen (unser Garnzertifikat stützt das Etikett); Zierbesatz und Futter haben eigene Angabepflichten; und Etiketten müssen haltbar und lesbar sein. Nennen Sie uns die volle Konstruktion — jedes Garn und jeden Besatz — damit das Etikett beim ersten Mal stimmt.

Wie wir es lösen

Wir produzieren nach Ihrer Etikettenspezifikation: Faserinhalt aus dem tatsächlichen Garn, Pflege- und Ursprungsangabe, Ihre Marke und deutsche Größe, bei der Endfertigung angebracht — und reichen die Dokumentation durch. Dies ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung; die finale Verantwortung für das Inverkehrbringen bleibt bei Ihnen.

Kennzeichnung ab Werk?

Senden Sie Tech Pack und Etikettenspezifikation. Wir bestätigen Faser, Konstruktion und Kennzeichnung am Muster vor der Produktion.

Verwandte Leitfäden

→ GPSR für Strickwaren → EU-REACH für Strickwaren → Warum türkischer Strick

Offizielle Quellen

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