Textilchemikalien sind EU-reguliert. Ein Überblick über REACH, Farbstoffe, Biozide und was Strickwaren-Importeure beachten müssen.
Strickwaren enthalten Chemikalien — ob in Garnen, Farbstoffen, Ausrüstungsmitteln oder Hilfsstoffen aus der Produktion. Die EU reguliert diese über mehrere Verordnungen: REACH ist die Basis, CLP (Einstufung und Kennzeichnung) ist ergänzend, spezifische Beschränkungen gelten für Biozide und bestimmte Farbstoffe. Für deutsche Importeure ist das ein Compliance-Thema, das oft unterschätzt wird.
SVHC-Kandidatenliste, Anhang XVII-Verbote, Informationspflichten. Für Strickwaren besonders relevant: Azofarbstoffe, NPE/NPEO-Tenside (aus Wäschen), Formaldehyd-Ausrüstungen. Details im separaten REACH-Leitfaden.
Bestimmte Dispersionsfarbstoffe (für Polyester) sind auf der SVHC-Liste oder sensitisierend. Bei Strickwaren aus Naturfasern weniger relevant — bei Polyester-Mischungen wichtig. Garn-Zertifikat gibt Aufschluss.
Silber-basierte antibakterielle Ausrüstungen gelten als Biozide und unterliegen der EU-Biozidverordnung (BPR). Für Strickwaren mit „antibakteriell"-Claims besonders prüfen. Ohne Zulassung: keine antibakteriellen Aussagen.
OEKO-TEX Standard 100 als Basis-Schutz: prüft über 100 Schadstoffparameter inkl. REACH-relevanter Stoffe. Für Kinderbekleidung Klasse I. Für Erwachsenenbekleidung Klasse II. Prüfbericht vom Garn-Lieferanten anfragen.
Wir beziehen Garne ausschließlich von Spinnereien, die OEKO-TEX Standard 100 halten oder die vergleichbare Prüfberichte vorweisen. Produktion ohne bekannte verbotene Substanzen. Wir schreiben keine Antifungal- oder Antibiotika-Ausrüstungen vor — unsere Strickwaren sind ohne Biozid-Behandlung. Für Sonderanforderungen (z. B. antimikrobiell für medizinische Textilien) besprechen wir vorab die Compliance-Anforderungen. Garn-Datenblätter und verfügbare Prüfberichte werden auf Anfrage bereitgestellt.
Teilen Sie Ihre Anforderungen an Chemikalien-Dokumentation. Wir klären, was wir bereitstellen können.
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