Was das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Marken bedeutet, die in der Türkei produzieren — und welche Dokumentation ein seriöser Hersteller bereitstellt.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit Januar 2023 für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern — seit Januar 2024 bereits ab 1.000 Mitarbeitern. 2026 und darüber hinaus müssen Marken aller Größenordnungen im Rahmen der EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) ihre Lieferkette proaktiv auf Menschenrechts- und Umweltrisiken prüfen. Türkische Strickwarenhersteller zählen zur ersten Lieferstufe — und stehen damit im Zentrum der Prüfpflicht.
Sie müssen regelmäßig angemessene Risikoanalysen durchführen — für eigene Geschäftsbereiche und direkte Zulieferer (Tier-1). Ein türkischer Strickwarenhersteller gilt als direkter Zulieferer. Die Risikoanalyse umfasst: Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung, Löhne und Arbeitsbedingungen, Umweltrisiken. Die Türkei gilt nach ILO-Klassifikation als mittleres Risiko — nicht Hochrisiko wie bestimmte andere Produktionsländer.
Nach der Risikoanalyse müssen Sie Präventionsmaßnahmen ergreifen: Lieferantenkodex (Code of Conduct), Selbstauskunft des Herstellers, vertragliche Verpflichtungen. Für türkische Textilhersteller empfehlen sich: SA8000-Sozialzertifikat oder SEDEX-Mitgliedschaft als anerkannte Nachweise. Ein Hersteller, der diese Dokumente proaktiv bereitstellt, reduziert Ihren Compliance-Aufwand erheblich.
Sie müssen einen Beschwerdemechanismus einrichten, über den Mitarbeiter Ihrer Lieferanten Missstände melden können. Dies kann intern (eigene Hotline, Ombudsmann) oder extern (z.B. über Branchenverbände wie BSCI oder amfori) erfolgen. Ein Hersteller mit offiziellen Audit-Zertifikaten wie SA8000 hat diesen Mechanismus bereits institutionalisiert.
Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern müssen jährlich über ihre Sorgfaltspflicht-Maßnahmen berichten und diesen Bericht auf der Unternehmenswebsite veröffentlichen sowie beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) einreichen. Die Dokumentation muss Lieferantennamen, Risikobewertung und ergriffene Maßnahmen umfassen.
Die Türkei hat alle acht ILO-Kernübereinkommen ratifiziert, einschließlich der Abkommen zu Zwangsarbeit (Nr. 29/105), Kinderarbeit (Nr. 138/182), Diskriminierung (Nr. 100/111) und Vereinigungsfreiheit (Nr. 87/98). Dies ist ein wichtiger Basisindikator für die LkSG-Risikoanalyse: Das rechtliche Rahmenwerk entspricht den internationalen Standards.
Trotz ratifizierter Abkommen bestehen praktische Risiken: eingeschränkte Gewerkschaftsrechte in der Praxis, saisonale Beschäftigung ohne vollständige Sozialversicherung, informelle Subkontraktion in kleineren Betrieben. Für Kiwi Giyim gilt: keine Subkontraktion ohne Vorankündigung, alle Mitarbeiter sozialversichert, Löhne über dem gesetzlichen Mindestlohn. Diese Punkte können auf Anfrage dokumentiert werden.
Die EU-Türkei-Zollunion verpflichtet türkische Exporteure zu EU-Konformitätsnachweisen (CE, REACH, GPSR). Dieser Rahmen schafft regulatorischen Druck auf Hersteller, auch soziale und ökologische Standards einzuhalten — eine strukturelle Besonderheit gegenüber Beschaffungsländern ohne EU-Handelsabkommen.
Im LkSG-Risikoranking: Türkei liegt deutlich besser als Bangladesch, Pakistan oder Myanmar (höheres Risiko Kinderarbeit, Zwangsarbeit). Ähnlich wie Portugal oder Rumänien in der EU, aber günstiger. Geringer als China (strukturelle Risiken Xinjiang-Baumwolle, UFLPA). Dies macht die Türkei zu einem der risikoärmeren Nicht-EU-Beschaffungsländer für Strickwaren.
Wir stellen eine ausgefüllte Lieferanten-Selbstauskunft bereit, die Ihre LkSG-Risikoanalyse als Basis-Dokument für Tier-1-Lieferanten nutzen können. Darin enthalten: Unternehmensstruktur, Mitarbeiterzahl, Lohnnachweis über Mindestlohn, Sozialversicherung, Subkontraktion (keine), Beschwerdemechanismus.
Unsere Garn-Lieferanten sind SA8000-zertifiziert. SA8000 prüft: Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Gesundheit und Sicherheit, Vereinigungsfreiheit, Diskriminierung, Disziplinarmaßnahmen, Arbeitszeiten und Vergütung. Das SA8000-Zertifikat Ihrer Garn-Vorlieferanten kann in Ihre LkSG-Dokumentation für Tier-2 einfließen.
Für jeden Produktionsauftrag stellen wir OEKO-TEX Standard 100 Zertifikate der verwendeten Garne bereit. Diese belegen die Abwesenheit von Schadstoffen gemäß EU-REACH-Verordnung. Für LkSG-Umweltpflichten (§ 3 Abs. 2 LkSG) sind diese Nachweise relevant: sie dokumentieren den Umgang mit gefährlichen Chemikalien in der Lieferkette.
Auf Anfrage legen wir offen: unsere Garn-Lieferanten (Name, Standort, Zertifizierungen), eventuelle Stickerei-/Drucklieferanten für Veredelungen, Logistikpartner. Diese Transparenz ermöglicht Ihnen eine vollständige Tier-2-Analyse für Ihre LkSG-Dokumentation.
Lieferanten-Selbstauskunft einholen; Code of Conduct unterzeichnen lassen; Sozialversicherungsnachweise anfordern; Subkontraktion-Richtlinie klären; Beschwerdemechanismus (Hotline oder SEDEX) prüfen.
Jährliche Lieferanten-Risikoüberprüfung; Aktualisierung der Selbstauskunft; bei wesentlichen Änderungen (Standort, Subkontraktion, Eigentümerstruktur) erneute Prüfung; OEKO-TEX-Zertifikat pro Lieferung.
Lieferantenname und Standort; Risikobewertung (niedrig/mittel/hoch nach eigenem Schema); ergriffene Maßnahmen (Code of Conduct, Audit, Training); Beschwerdemechanismus-Beschreibung. Wir unterstützen Sie bei der Datenzusammenstellung auf Anfrage.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht branchenspezifische Handreichungen. Für Textil: die Handreichung «Textil und Bekleidung» deckt Türkei-spezifische Risiken ab. Wir empfehlen, diese Handreichung als Basis für Ihre branchen-spezifische Risikoanalyse zu nutzen und unsere Selbstauskunft danach auszurichten.
Wir stellen Lieferanten-Selbstauskunft, SA8000-Nachweise und REACH-Dokumentation auf Anfrage bereit. Kontaktieren Sie uns mit Ihren spezifischen Anforderungen.
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